Ebenso führen wir die von den Pflegekassen vorgeschriebenen viertel- oder halbjährlichen Beratungsgespräche bei Patienten durch, die von ihren Angehörigen versorgt werden. Diese Leistungen werden abhängig von ihrem Pflegegrad bis zu einer bestimmten Summe von den Pflegekassen finanziert.
Aus unserem Leistungskatalog können Sie die Hilfen, die Sie für sich oder Ihre Angehörigen benötigen, abrufen. In einem Aufnahmegespräch mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen werden die notwendigen Leitungen besprochen und in einer Pflegevereinbarung festgehalten. Wenn die Summe der Leistungen Ihren Pflegegrad übersteigt, kann eine private Zuzahlung vereinbart werden.
Weitere Hilfestellungen
Selbstverständlich kümmern wir uns um die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, wie Pflegebett, Rollstuhl, etc. Wir vermitteln weiterhin Hilfen im alltäglichen Leben, wie z.B. medizinische Fußpflege, Friseure, Essen auf Rädern, etc. (nähere Details mit Kontaktdaten finden Sie unter Kooperationspartner. Bei Fragen zu diesen Leitungen rufen sie uns einfach an, wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Gespräch in Ihrem Haushalt oder in unserer Geschäftsstelle.